Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 20.08.2020 - 11 N 81.20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,23768
OVG Berlin-Brandenburg, 20.08.2020 - 11 N 81.20 (https://dejure.org/2020,23768)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20.08.2020 - 11 N 81.20 (https://dejure.org/2020,23768)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20. August 2020 - 11 N 81.20 (https://dejure.org/2020,23768)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,23768) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Bayern, 21.11.2018 - 8 ZB 18.32980

    Keine Klärungsfähigkeit der Gefahr von Genitalverstümmelungen in Äthiopien nach

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 20.08.2020 - 11 N 81.20
    Denn die Klägerin behauptet selbst nicht, dass in Nigeria allen Mädchen ausnahmslos die Beschneidung droht, und die dann allein entscheidende Frage, ob die Eltern nach ihren individuellen Verhältnissen im Falle einer Rückkehr in der Lage sind, dem je nach Region und Lebensumständen mehr oder weniger großen Druck standzuhalten bzw. sich ihm durch Ausweichen auf eine inländische Fluchtalternative zu entziehen, lässt sich nur anhand der individuellen Umstände des Einzelfalls beantworten (i.d.S. zu einer entsprechenden Frage betr. Eritrea: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschuss v. 6. Dezember 2006 - 19 A 2171/06.A, juris, S. 3 EA; BayVGH, Beschluss v. 21. November 2018 - 8 ZB 18.32980 -, juris Rn 11).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2006 - 19 A 2171/06
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 20.08.2020 - 11 N 81.20
    Denn die Klägerin behauptet selbst nicht, dass in Nigeria allen Mädchen ausnahmslos die Beschneidung droht, und die dann allein entscheidende Frage, ob die Eltern nach ihren individuellen Verhältnissen im Falle einer Rückkehr in der Lage sind, dem je nach Region und Lebensumständen mehr oder weniger großen Druck standzuhalten bzw. sich ihm durch Ausweichen auf eine inländische Fluchtalternative zu entziehen, lässt sich nur anhand der individuellen Umstände des Einzelfalls beantworten (i.d.S. zu einer entsprechenden Frage betr. Eritrea: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschuss v. 6. Dezember 2006 - 19 A 2171/06.A, juris, S. 3 EA; BayVGH, Beschluss v. 21. November 2018 - 8 ZB 18.32980 -, juris Rn 11).
  • VG Würzburg, 22.02.2021 - W 8 K 20.30200

    Erfolgreich Asylklage einer Nigerianerin

    Letztlich ist auf die Umstände des konkreten Einzelfalles abzustellen, ob eine Genitalverstümmelung mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit gedroht hat bzw. droht (BayVGH, B.v. 24.9.2020 - 7 ZB 20.31834; OVG Bln-Bbg, B.v. 20.8.2020 - OVG 11 N 81/20 - juris).
  • VG Stuttgart, 27.07.2022 - A 10 K 6192/21

    Nigeria: Flüchtlingseigenschaft bei drohender FGM; keine inländische

    Die drohende zwangsweise weibliche Genitalverstümmelung in Nigeria begründet einen Anspruch auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft, weil sie eine an das Geschlecht anknüpfende politische Verfolgung im Sinne von § 3 Abs. 1 Nr. 1, § 3b Abs. 1 Nr. 4 AsylG darstellt (Bayerischer VGH, Urteil vom 24.01.2022 - 10 B 20.30598 -, juris Rn. 25; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20.08.2020 - OVG 11 N 81/20-, juris Rn. 7).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht