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OVG Berlin-Brandenburg, 20.08.2020 - 11 N 81.20 |
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OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20. August 2020 - 11 N 81.20 (https://dejure.org/2020,23768)
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 3 AsylVfG 1992, § 78 AsylVfG 1992, § 3a AsylVfG 1992
Nigeria: Genitalverstümmelung als politische Verfolgung - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 3 AsylVfG 1992, § 78 AsylVfG 1992, § 3a AsylVfG 1992
Nigeria; Genitalverstümmelung als politische Verfolgung; Ablehnung im konkreten Einzelfall; keine grundsätzliche Bedeutung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Cottbus, 01.07.2020 - 9 K 963/19
- OVG Berlin-Brandenburg, 20.08.2020 - 11 N 81.20
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- VGH Bayern, 21.11.2018 - 8 ZB 18.32980
Keine Klärungsfähigkeit der Gefahr von Genitalverstümmelungen in Äthiopien nach …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 20.08.2020 - 11 N 81.20
Denn die Klägerin behauptet selbst nicht, dass in Nigeria allen Mädchen ausnahmslos die Beschneidung droht, und die dann allein entscheidende Frage, ob die Eltern nach ihren individuellen Verhältnissen im Falle einer Rückkehr in der Lage sind, dem je nach Region und Lebensumständen mehr oder weniger großen Druck standzuhalten bzw. sich ihm durch Ausweichen auf eine inländische Fluchtalternative zu entziehen, lässt sich nur anhand der individuellen Umstände des Einzelfalls beantworten (i.d.S. zu einer entsprechenden Frage betr. Eritrea: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschuss v. 6. Dezember 2006 - 19 A 2171/06.A, juris, S. 3 EA; BayVGH, Beschluss v. 21. November 2018 - 8 ZB 18.32980 -, juris Rn 11). - OVG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2006 - 19 A 2171/06
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 20.08.2020 - 11 N 81.20
Denn die Klägerin behauptet selbst nicht, dass in Nigeria allen Mädchen ausnahmslos die Beschneidung droht, und die dann allein entscheidende Frage, ob die Eltern nach ihren individuellen Verhältnissen im Falle einer Rückkehr in der Lage sind, dem je nach Region und Lebensumständen mehr oder weniger großen Druck standzuhalten bzw. sich ihm durch Ausweichen auf eine inländische Fluchtalternative zu entziehen, lässt sich nur anhand der individuellen Umstände des Einzelfalls beantworten (i.d.S. zu einer entsprechenden Frage betr. Eritrea: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschuss v. 6. Dezember 2006 - 19 A 2171/06.A, juris, S. 3 EA; BayVGH, Beschluss v. 21. November 2018 - 8 ZB 18.32980 -, juris Rn 11).
- VG Würzburg, 22.02.2021 - W 8 K 20.30200
Erfolgreich Asylklage einer Nigerianerin
Letztlich ist auf die Umstände des konkreten Einzelfalles abzustellen, ob eine Genitalverstümmelung mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit gedroht hat bzw. droht (BayVGH, B.v. 24.9.2020 - 7 ZB 20.31834; OVG Bln-Bbg, B.v. 20.8.2020 - OVG 11 N 81/20 - juris). - VG Stuttgart, 27.07.2022 - A 10 K 6192/21
Nigeria: Flüchtlingseigenschaft bei drohender FGM; keine inländische …
Die drohende zwangsweise weibliche Genitalverstümmelung in Nigeria begründet einen Anspruch auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft, weil sie eine an das Geschlecht anknüpfende politische Verfolgung im Sinne von § 3 Abs. 1 Nr. 1, § 3b Abs. 1 Nr. 4 AsylG darstellt (Bayerischer VGH…, Urteil vom 24.01.2022 - 10 B 20.30598 -, juris Rn. 25; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20.08.2020 - OVG 11 N 81/20-, juris Rn. 7).